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Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.
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Rechtsanwälte rechnen über gesetzlich definierte Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, die sich aus dem sog. Streitwert (Anspruchswert) ergeben.
Zunächst entsteht im Regelfall eine sog. Beratungsgebühr, welche auch bei hohen Streitwerten begrenzt auf € 190,- netto zzgl. der jeweiligen MWSt abgerechnet wird.
Werden Forderungen geltend gemacht oder sollen solche abgewehrt werden, entsteht eine sog. Geschäftsgebühr. Regelmässig werden hier Mittelgebühren abgerechnet, es sei den, die Sache ist in der Bedeutung für den Mandanten überdurchschnittlich hoch oder der Bearbeitungsaufwand für den Anwalt ist überdurchschnittlich hoch.
Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens enstehen weitere Gebühren, welche sich ebenfalls aus dem o.g. RVG ergeben.
In Einzelfällen kann mit dem Anwalt auch einen Stundenvergütungsvereinbarung getroffen werden. Wir legen hier Stundensätze von regelmässig € 190,- netto zzgl. der jeweiligen MWSt zugrunde.
Wichtig ist, dass Sie sich bereits im Vorfeld einer Tätigkeit durch den Anwalt über die Kosten beraten lassen, wie auch, inwieweit eine Rechtschutzversicherung diese übernimmt.
Wir sprechen mit Ihnen bereits bei Mandatsübernahme die Kostenfrage vorab an, damit Sie wissen, welche Kosten bei welcher anwaltlichen Tätigkeit auf Sie zukommen.
Gerne informieren wir Sie auch vorab telefonisch über die anwaltlichen Gebühren.
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