Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Fachanwalt Auto-Recht Renningen
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im Auto-Recht. Lernen Sie uns hier besser kennen.
Telefonische Rechtsauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Unsere Anwaltskanzlei für Autorecht Renningen berät und vertritt Sie kompetent im Raum Renningen in sämtlichen Bereichen des Autorechts, ob aussergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.
NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Neuner-Jehle Renningen
Fachreferat Autorecht
Tilo Neuner-Jehle
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Autorecht
Die Anwalts- Fachanwaltskanzlei für Autorecht
in Renningen
Lernen Sie die Kanzlei in Renningen und ihren Schwerpunkt Autorecht besser kennen.
Unsere Tätigkeit als Anwalt, Rechtsanwalt für Autorecht ist bundesweit, der Hauptsitz unserer Kanzlei ist in Stuttgart, unsere Zweigniederlassung in Renningen, bei Ihnen vor Ort.
Das Recht rund um´s Auto
Beim Rechtsgebiet Autorecht handelt es sich um alle rechtlich relevante Bereiche rund um das Automobil. Angefangen vom Autokauf, über Mängel am Fahrzeug, Gewährleistungs- und/oder Garantieversprechen, bis hin zum Leasingfahrzeug.
Wie häufig kommt es vor, dass das gerade erworbene Fahrzeug nicht das hält, was versprochen wurde. Teils werden Mängel nicht mitgeteilt, Unfallschäden verschwiegen. Doch ohne erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht ist die Durchsetzung selbst berechtigter Ansprüche nicht leicht.
Gerade hier kommt uns unser Netzwerk mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zugute, welche völlig unabhängig von Dritten bei Notwendigkeit ein Schadensgutachten erstellen können um Mängel, Unfallschäden oder sonstige technische Beeinträchtigungen an Ihrem Fahrzeug aufzudecken.
Die Beauftragung eines solchen Schadensgutachtens erfolgt -soweit vorhanden- in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtschutzversicherung, welche die Kosten für ein solches "Privatgutachten" übernimmt.
Häufig muss bei Vorliegen eines solchen Gutachtens dann auch nicht mehr vor Gericht gestritten werden und der Konflikt kann schneller als gedacht erledigt werden.
Gerade bei verschwiegenen Unfallschäden besteht das Recht auf eine entsprechende Minderung des Fahrzeugpreises, bis hin zur Rückgabe des Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises und Zahlung eines Schadensersatzes für nutzlose Aufwendungen wie Reparaturen, Inspektionen, …..
Hier kann gesagt werden, dass noch nie jemand ein Fahrzeug so günstig gefahren ist, wie bei berechtigter Rückgabe des Fahrzeuges. Die Anrechnung bereits gefahrener Kilometer ist dabei eine sehr untergeordnete Größe.
Aber auch der Verkäufer eines Fahrzeuges muss sich schützen. Hier kommt es oft auf die konkrete Vertragsgestaltung an. Auch hier bieten wir Hilfestellung an.