Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Sozialrecht Renningen
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im Sozialrecht. Lernen Sie uns hier besser kennen.
Telefonische Rechtsauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Unsere Anwaltskanzlei für Sozialrecht Renningen berät und vertritt Sie kompetent im Raum Renningen in sämtlichen Bereichen des Sozialrechts, ob aussergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.
NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Neuner-Jehle Renningen
Fachreferat Sozialrecht
Reinhold Krause
Anwalt, Rechtsanwalt für Sozialrecht
Die Anwalts- Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht
in Renningen
Lernen Sie die Kanzlei in Renningen und ihren Schwerpunkt Sozialrecht besser kennen.
Unsere Tätigkeit als Anwalt, Rechtsanwalt für Sozialrecht ist bundesweit, der Hauptsitz unserer Kanzlei ist in Stuttgart, unsere Zweigniederlassung in Renningen, bei Ihnen vor Ort.
Das Sozialrecht ist eigentlich kein zusammenhängendes und allein stehendes Rechtsgebiet. Vielmehr treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben. Sehr häufig geht es in diesem Bereich um Forderungen an oder von Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden. Darüber hinaus reichen die vielfältigen Vernetzungen über Familienrecht mit Unterhaltsrecht und das Erbrecht bis zum Steuerrecht oder Arbeitsrecht. Geht es beispielsweise um Kündigungsschutzklagen oder die Verhandlung von Abfindungen, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten.
Das Sozialrecht ist damit ein Rechtsgebiet, das mehr noch als viele andere einem ständigen Wandel unterliegt. Dementsprechend muss sich jeder Rechtsanwalt, der seine Mandanten bestmöglich beraten will, in diesem Rechtsgebiet regelmäßig fortbilden und seinen Wissensstand aktualisieren.
Die vielfältigen Abhängigkeiten zu kennen, ist das Angebot unserer Kanzlei. Hier einige Beispiele für Leistungen der Kanzlei:
- Wir beraten Sie über angemessene Rechtsmittel
- Wir prüfen Leistungsansprüche (Tatbestandsvoraussetzungen)
- Wir überprüfen Verfahrensabläufe (Anhörungen, pflichtgemäßes Ermessen)
- Wir klären den Eintritt von Versicherungsfall oder Versorgungsfall
- Wir prüfen die Zulässigkeit von Pfändungen oder Rückerstattungen
- Wir bewerten Ansprüche gegen Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen
- Wir setzen Ihren Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses durch
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf: