NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle Renningen
NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle Renningen

Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

Führerscheinrecht Renningen

 

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im Führerscheinrecht. Lernen Sie uns hier besser kennen.

Führerscheinrecht Renningen

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Rechtsanwalt, Fachanwalt Führerscheinrecht Renningen Tilo Neuner-Jehle

Unsere Anwaltskanzlei für Führerscheinrecht Renningen berät und vertritt Sie kompetent im Raum Renningen in sämtlichen Bereichen des Führerscheinrechts, ob  aussergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.

 

NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

Neuner-Jehle Renningen

Fachreferat Führerscheinrecht

 

Tilo Neuner-Jehle

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Führerscheinrecht

 

Die Anwalts- Fachanwaltskanzlei für Führerscheinrecht

in Renningen

 

Lernen Sie die Kanzlei in Renningen und ihren Schwerpunkt Führerscheinrecht besser kennen.

 

Unsere Tätigkeit als Anwalt, Rechtsanwalt für Führerscheinrecht ist bundesweit, der Hauptsitz unserer Kanzlei ist in Stuttgart, unsere Zweigniederlassung in Renningen, bei Ihnen vor Ort.

Erteilung und Entziehung

 

Der Führerschein ist im Laufe der Jahrzehnte nicht nur immer teurer geworden und stellt immer höhere Anforderungen an künftige Fahrzeugführer. Er ist auch immer stärker gefährdet, wenn der Inhaber sich nicht entsprechend den Straßenverkehrsregeln verhält. Eine Vielzahl von Übertretungen kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Und die Entziehung des Führerscheins oder auch ein befristetes Fahrverbot für den Betroffenen kann weit reichende Folgen haben - bis zum Verlust des Arbeitsplatzes.

 

Aus diesem Grund ist es extrem wichtig, dass sich jeder, dem der Führerschein „abgenommen" werden soll, sofort um juristische Unterstützung bemüht. Ein Rechtsanwalt kann nicht nur Akteneinsicht fordern, sondern auch dazu beitragen, das Strafmaß - sprich: die die Dauer der Entziehung oder des Fahrverbots im Sinne des Mandanten zu beeinflussen.

 

Generell gilt es zwischen

  • Fahrverbot und
  • Führerscheinentzug

zu unterscheiden.

 

Mit Fahrverbot (gilt auch für Mofas!) geahndet werden beispielsweise Vergehen wie grobe Geschwindigkeitsübertretungen, Verstöße gegen den Sicherheitsabstand, gefährliches Überholen und Spurwechsel sowie so genannte qualifizierte Rotlichtverstöße (mehr als 1 sec. Rotlicht) und natürlich Trunkenheitsfahrten mit mehr als 0,5 Promille BAK (Blutalkoholkonzentration). Hier können nur in seltenen Fällen Ausnahmen erreicht werden, beispielsweise damit ein Berufskraftfahrer im LKW noch seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Nach dem Fahrverbot erhält man den Führerschein automatisch wieder zurück.

 

Ein Führerscheinentzug dauert grundsätzlich länger als sechs Monate. Der Führerschein muss danach neu beantragt werden und es gelten dieselben Vorschriften wie bei der Ersterteilung. War der Führerschein länger als zwei Jahre entzogen, so muss eine neue (theoretische und praktische) Fahrprüfung abgelegt werden.

 

Diese wenigen Beispiele zeigen bereits, wie komplex und umfassend dieser Bereich ist. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten und vertreten zu lassen.

 

Unsere Kanzlei hat sich auf das Führerscheinrecht spezialisiert und wird Ihnen auf Wunsch alle wichtigen Fragen beantworten. Eine generelle Erklärung an dieser Stelle erachten wir nicht als sinnvoll, da viele individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen, um Sie seriös zu beraten. Das möchten wir lieber persönlich tun.

 

Unsere Kanzlei unterstützt Sie unter anderem in folgenden Bereichen rund um den Führerschein:

 

  • EU Führerscheinrecht
  • Umstellung eines alten Führerscheins
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Trunkenheitsfahrt
  • Drogenfahrt
  • Ausländische Fahrerlaubnis
  • Ersatzführerschein
  • MPU - medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • Internationaler Führerschein

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Neuner- Jehle

Zweigniederlassung Renningen
Bahnhofstr. 65
71272 Renningen

Tel.:  07159-4205815

         0711-820 340-0

Fax:  0711-820 340-40

kanzlei@neuner-jehle.de

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70435 Stuttgart

 

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kanzlei@neuner-jehle.de

 

Öffnungszeiten:

Mo - Do.:  08.30 - 18.00

Fr.:           08.30 - 15.00

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