Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Immobilienrecht Renningen
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im Immobilienrecht. Lernen Sie uns hier besser kennen.
Telefonische Rechtsauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Unsere Anwaltskanzlei für Immobilienrecht Renningen berät und vertritt Sie kompetent im Raum Renningen in sämtlichen Bereichen des Immobilienrechts, ob aussergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.
NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Neuner-Jehle Renningen
Fachreferat Immobilienrecht
Tilo Neuner-Jehle
Anwalt, Rechtsanwalt Immobilienrecht
Die Anwalts- Fachanwaltskanzlei für Immobilienrecht
in Renningen
Lernen Sie die Kanzlei in Renningen und ihren Schwerpunkt Immobilienrecht besser kennen.
Unsere Tätigkeit als Anwalt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht ist bundesweit, der Hauptsitz unserer Kanzlei ist in Stuttgart, unsere Zweigniederlassung in Renningen, bei Ihnen vor Ort.
Wenn es um Immobilien geht, sind juristische Probleme oft nicht weit entfernt. Daher unterstützen und vertreten wir alle Personen, die Bauvorhaben geplant haben oder anderweitig mit Immobilien in Berührung kommen. Für eine fachliche Beratung durch uns ist es unerheblich, ob Sie dabei als Käufer, Verkäufer, Bauträger, Entwickler von Immobilienfonds, Verwalter oder Sicherungsgeber beteiligt sind. Wer sich bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten lässt, kann viele potenzielle Auseinandersetzungen proaktiv vermeiden.
Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht, beraten wir die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, klären wir für Sie, ob und wie es den rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Bauordnung und Bauplanung genügt. Wir unterstützen Sie bei allen verwaltungsrechtlichen Fragen, damit die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung zur Errichtung und Nutzung der Immobilie erteilt wird. Wir beraten Sie in Bezug auf das Architektenrecht - insbesondere über die Leistungspflichten und Honoraransprüche des Architekten.
Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie durch unsere Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfen wir für Sie Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.
Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten: