Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Öffentliches Recht Renningen
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im öffentlichen Recht. Lernen Sie uns hier besser kennen.
Telefonische Rechtsauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Unsere Anwaltskanzlei für Öffentliches Recht Renningen berät und vertritt Sie kompetent im Raum Renningen in sämtlichen Bereichen des Öffentlichen Rechts, ob aussergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.
NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Neuner-Jehle Renningen
Fachreferat Öffentliches Recht
Reinhold Krause
Anwalt, Rechtsanwalt Öffentliches Recht
Die Anwalts- Fachanwaltskanzlei für Öffentliches Recht
in Renningen
Lernen Sie die Kanzlei in Renningen und ihren Schwerpunkt Öffentliches Recht besser kennen.
Unsere Tätigkeit als Anwalt, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht ist bundesweit, der Hauptsitz unserer Kanzlei ist in Stuttgart, unsere Zweigniederlassung in Renningen, bei Ihnen vor Ort.
Öffentliches Recht ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Organen der öffentlichen Gewalt und dem einzelnen Bürger sowie das Verhältnis der Verwaltungsträger zueinander regeln. Darüber hinaus umfasst das öffentliche Recht alle Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktionen des Staates betreffen.
Das öffentliche Recht ist komplex und vielgestaltig. Es umfasst unter anderem Staatsrecht, Völkerrecht, Strafrecht, Steuerrecht und Sozialrecht sowie das gesamte Verwaltungsrecht. Strafrecht wird de facto als eigenständige Disziplin behandelt. Sozialrecht und Steuerrecht haben wegen ihres Umfangs ebenfalls eine gewisse Autonomisierung erfahren.
Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der Materie haben Bürger, die in einer Rechtsfrage mit dem Staat in Berührung kommen, einen hohen Bedarf an qualifizierter Betreuung. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf öffentliches Recht und kann Sie bei der Lösung Ihres individuellen Falles kompetent beraten. Im Falle eines Rechtsstreits vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.
Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht
Im Gegensatz zu öffentlichem Recht regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Öffentliches
Recht tritt dann in Kraft, wenn die entscheidende Rechtsnorm ein öffentliches Organ zwingend berechtigt oder verpflichtet. Die Einordnung einer Streitigkeit in Privatrecht oder öffentliches Recht ist
ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Gerichte.
Wir beraten Sie unter anderem in folgenden Bereichen des öffentlichen Rechts: