Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Gesellschaftsrecht Renningen
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im Gesellschaftsrecht. Lernen Sie uns hier besser kennen.
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Unsere Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht Renningen berät und vertritt Sie kompetent im Raum Renningen in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts, ob aussergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.
NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Neuner-Jehle Renningen
Fachreferat Gesellschaftsrecht
Philipp Gerber
Anwalt, Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht
Die Anwalts- Fachanwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht
in Renningen
Lernen Sie die Kanzlei in Renningen und ihren Schwerpunkt Gesellschaftsrecht besser kennen.
Unsere Tätigkeit als Anwalt, Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist bundesweit, der Hauptsitz unserer Kanzlei ist in Stuttgart, unsere Zweigniederlassung in Renningen, bei Ihnen vor Ort.
Das Gesellschaftsrecht
Der Kauf ist eine typische Vertragsangelegenheit des Zivilrechts nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sobald jedoch einer der beiden beteiligten Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist, kommen ggf. auch rechtliche Normen des „Sonderprivatrechts für Kaufleute", wie das Handelsrecht auch oft umschrieben wird, zum Einsatz. Häufig wird das Handelsrecht daher auch als Kaufmannsrecht bezeichnet, weil es historisch und dogmatisch auf dem Begriff des Kaufmanns (§§ 1 bis 6 HGB) aufbaut. Heute umfasst es jedoch auch andere Rechtssubjekte als solche mit einer Kaufmannseigenschaft nach dem HGB.
Das Handelsrecht steht nicht losgelöst als eigenes Recht in unserer Rechtsordnung. Es enthält vielmehr ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, die in der Regel auf dem BGB aufsetzen. Die Vorschriften des BGB gelten für Kaufleute nur zweitrangig.
Die entsprechenden Gesetzesnormen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Dieses berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs. Eine Erweiterung in Richtung Eigenverantwortung des Handelnden im HGB sind beispielsweise Vertragsstrafen oder die Formfreiheit bei bestimmten Rechtsgeschäften. Daneben gibt es Vorschriften, die beispielsweise eine entgeltliche Handlung selbst dann begründen, wenn es keine besondere Vereinbarung darüber gab. Auch überlieferte Handelsbräuche sind gesondert geregelt und gelten bis heute.
Unter anderem in diesen Bereichen unterstützen wir Sie im Handelsrecht: