Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Grundstücksrecht Renningen
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im Grundstücksrecht. Lernen Sie uns hier besser kennen.
Telefonische Rechtsauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Unsere Anwaltskanzlei für Grundstücksrecht Renningen berät und vertritt Sie kompetent im Raum Renningen in sämtlichen Bereichen des Grundstücksrechts, ob aussergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.
NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Neuner-Jehle Renningen
Fachreferat Grundstücksrecht
Tilo Neuner-Jehle
Anwalt, Rechtsanwalt Grundstücksrecht
Die Anwalts- Fachanwaltskanzlei für Grundstücksrecht
in Renningen
Lernen Sie die Kanzlei in Renningen und ihren Schwerpunkt Grundstücksrecht besser kennen.
Unsere Tätigkeit als Anwalt, Rechtsanwalt für Grundstücksrecht ist bundesweit, der Hauptsitz unserer Kanzlei ist in Stuttgart, unsere Zweigniederlassung in Renningen, bei Ihnen vor Ort.
Wenn es darum geht, ein Grundstück zu kaufen, steht das Interesse an der Bebaubarkeit meist an erster Stelle. Somit ist eine der ersten Fragen, die Sie vor dem Kauf stellen sollten, die, ob das Objekt der Begierde überhaupt bebaut werden darf. Kann der Verkäufer darüber keine Auskunft geben, so ist die Gemeinde der richtige Ansprechpartner.
Die Bebaubarkeit ist abhängig von einer planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Beurteilung.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Grundstück bebaut werden darf, steht Ihnen unsere Kanzlei mit dem notwendigen Know-how zur Verfügung. Wir sprechen ggf. mit Architekten und zuständigen
Behörden.
Da mündliche Aussagen immer unverbindlich sind, sorgen wir dafür, dass sie eine rechtlich verlässliche, schriftliche Stellungnahme erhalten.
Die nächste Frage ist meist die nach dem möglichen Bauobjekt für dieses Grundstück. In aller Regel dürfen Sie nicht bauen, was Sie wollen und wie Sie wollen. Jede Gemeinde regelt in grundsätzlichen Vorgaben die Anzahl der Geschosse, die maximale Größe der überbauten Fläche und teilweise auch die Dachformen, um nur einige zu nennen. Riskieren Sie nichts und verschaffen Sie sich mit Hilfe unserer Kanzlei vorher Klarheit. Das kann hinterher Ärger und Kosten sparen.
Als dritte Störgröße sind weitere Rahmenbedingungen zu nennen. Dazu gehören Denkmalschutz und Naturschutz oder auch geplante Bauvorhaben, die den Wert Ihres Grundstücks beeinträchtigen können. Beispiele sind geplante Schnellstraßen oder Autobahnen sowie Industriebetriebe in der Nachbarschaft. Auch städtebauliche Gründe können die Bebaubarkeit beeinträchtigen.
Also sichern Sie sich vorher ab und sparen Sie dadurch unter Umständen viel Geld. Unsere Kanzlei berät Sie und vertritt ggf. Ihre Interessen im streitigen Verfahren.
Einige unserer Schwerpunkte: